ANREIZPROGRAMM DER STADT BAD CAMBERG ZUR

FÖRDERUNG VON PRIVATEN IMMOBILIENEIGENTÜMER:INNEN

Ab sofort können Eigentümer:innen einen Zuschuss bei der Modernisierung- und Instandsetzung
Ihrer Gebäude und Freiflächen im Gebiet "Frankfurter Straße/Pfortenwiese" erhalten

Mit dem Anreizprogramm können private Eigentümer einen Zuschuss für die gestalterische Modernisierung und Instandsetzung ihrer Gebäude und Freiflächen im Gebiet “Frankfurter Straße/Pfortenwiese” erhalten. Ab sofort fördert die Stadt Bad Camberg bauliche Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung des Bad Camberger Ortsbildes sowie zur Verbesserung von Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen. Möglich macht dies das Anreizprogramm, das als Bestandteil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ von der Stadt Bad Camberg beschlossen wurde und durch Fördergelder des Bundes und des Landes unterstützt wird. 

Der Grundgedanke und Ziel des Programms ist es, dass Stadtbild sichtbar zu verbessern, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität zu leisten. Durch Modernisierungen bleibt der Wert von Immobilien und den umgebenden Grundstücken erhalten. 

Interessierte können gerne die kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen: Stadtbauamt Bad Camberg |stadtbauamt@bad-camberg.de | +49 6434 202 611

WER WIRD GEFÖRDERT?

Eigentümer:innen/Erbbauberechtigte/sonstige Verfügungsberechtigte einer im Geltungsbereich gelegenen Liegenschaft. Gefördert werden Projekte, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches des Anreizprogramms (rot markiert) liegen:

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Gefördert werden können Maßnahmen im Zusammenhang mit der Instandsetzung von Fassaden oder der Neugestaltung von Freiflächen.

Unterstützt werden dabei insbesondere Vorhaben, die zur strukturellen, baulichen, barrierefreien oder energetischen Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen im Fördergebiet beitragen. Der Schwerpunkt des Anreizprogramms liegt auf baulichen Maßnahmen mit sichtbarer Wirkung auf den öffentlichen Raum, insbesondere auf von außen wahrnehmbaren Gebäudeteilen.

Darüber hinaus können auch die gestalterische Aufwertung von Ladenlokalen und Geschäftsflächen sowie Maßnahmen mit positiver Klimawirkung gefördert werden, etwa durch Energieeinsparung, Entsiegelung oder Begrünung.

Kleinere Maßnahmen im Innenbereich sind ebenfalls förderfähig, sofern sie Teil eines Gesamtvorhabens sind, das vorrangig auf die äußere Gestaltung oder Instandsetzung abzielt.

Als gestalterischer Rahmen für alle baulichen Veränderungen dient das von der Stadt Bad Camberg beschlossene Gestaltungsleitbild.

Gebäude: 

    • Fassade dämmen und streichen
    • Fenster/Schaufenster austauschen
    • Haustür oder Hoftor erneuern
    • Barrierefreie Zugänge schaffen
    • Dach dämmen oder neu eindecken
    • Maßnahmen zur CO2-Einsparung

 Freiflächen: 

    • Entsiegelung von Garten- und Hofflächen
    • Bodenentsiegelung für Wasserflächen
    • Begrünungsmaßnahmen
    • Dach- und Fassadenbegrünung

Wichtig: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden! 

Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen
immer im Zusammenhang mit einer Fassadeninstandsetzung oder einer Freiflächengestaltung:

WIE SIND DIE FÖRDERKONDITIONEN?

  • Gefördert werden bis zu 25% der förderfähigen Kosten, max. 20.000 Euro (brutto)
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro (brutto)
  • Für eine Liegenschaft kann maximal jeweils eine Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden sowie eine Förderung zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen erfolgen.

UND SO FUNKTIONERT ES:

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch. 

Interessierte nehmen die kostenfreie Beratung vor Beginn der Maßnahme in Anspruch. Einen Termin können Sie per E-Mail an stadtbauamt@bad-camberg.de oder per Telefon 06434 202 611 vereinbaren.

Bei Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Fördergebietsmanagement (DSK GmbH) zur Verfügung:  

Anna Jakobi | anna.jakobi@dsk-gmbh.de | +49 611 3411-3233

Jasmin Henkel | jasmin.henkel@dsk-gmbh.de | +49 611 3411-3125

Laden Sie sich das Antragsformular für bauliche Modernisierung und/oder das Antragsformular für Freiflächen herunter und füllen dieses digital oder händisch aus. 

Für die Antragstellung werden folgende Informationen benötigt:

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme(n). Überlegen Sie, welche Maßnahmen Sie im Einzelnen umsetzen möchten und beschreiben Sie diese.
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
  • Bestandsfotos
  • Zusammenstellung der Investitionskosten mit Vorlage des/der zur Ausführung vorgesehenen Angebote/s oder des Kostenvoranschlages. Holen Sie sich entsprechende Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag ein.
  •  Sofern erforderlich, Genehmigung der Denkmalschutzbehörde oder sonstige erforderliche Genehmigungen  (z.B. bau-, wasserschutz- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung)

Versand der gesammelten Unterlagen postalisch oder digital per E-Mail an die Stadt:

Magistrat Bad Camberg
Am Amthof 15

65520 Bad Camberg

E-Mail: stadtbauamt@bad-camberg.de

Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und des geschätzten Kostenrahmens erfolgt durch das Bauamt der Stadt bzw. das Fördergebietsmanagement DSK GmbH. Die Lokale Partnerschaft wird in den Bewilligungsprozess eingebunden.

Anschließend wird der Antrag dem Magistrat zum Beschluss vorgelegt. 

Bevor Sie mit der Maßnahme beginnen dürfen, müssen Sie eine Fördervereinbarung mit der Stadt abschließen.

Der Fördervereinbarung liegt die Förderzusage durch den entsprechenden Beschluss des Magistrats zugrunde.

Erst jetzt – am Stichtag der Unterzeichnung der Fördervereinbarung – dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.

Bei der Beauftragung von Handwerksleistungen sind Sie dazu verpflichtet, das geltende Vergaberecht einzuhalten.

Von Ihnen selbst übernommene Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen Stundennachweis mit Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Gemäß der aktuellen Fassung des RiLiSE beträgt der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen 15,00 €.

Bei Beendigung der Maßnahme ist dies schriftlich beim Bauamt der Stadt anzuzeigen.

Die Abnahme der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen wird von der Stadt oder dem beauftragten Fördergebietsmanagement durchgeführt. Die Abnahme findet vor Ort statt.

Bitte dokumentieren Sie den Fortgang und das Ergebnis der von Ihnen durchgeführten Maßnahme bzw. Umgestaltung und stellen die Kosten zusammen, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet.

Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude bzw. den umgestalteten Freiflächen.

Sie sind dazu verpflichtet, die mit der Objektförderung verbundenen Unterlagen und Rechnungen noch für weitere fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.

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Stadt Bad Camberg
Stadtbauamt
Ansprechpartnerin
Susan Polutta

Telefon: +49 6434-202 615
E-Mail: susan.polutta@bad-camberg.de

Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH

Ansprechpartner
Michael Stoll

Telefon: +49 611 3411-3153
Mobil: +49 172 2101348
E-Mail: michael.stoll@dsk-gmbh.de

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